Wir schulen auf aktuellen modernen Motorrädern (bei der Klasse A u. Ab mit ABS), sowie mit einem digital Funk der in unsere Helme eingebaut ist und auch Rückfragen vom Schüler/Schülerin erlaubt. Die Schutzbekleidung stellen wir für Sie bereit, Schutzstiefel müssen allerdings mitgebracht werden (Hygiene)Bei der Motorradschulung wird der Schüler/Schülerin vom Fahrlehrer im Fahrschulwagen oder auf dem Motorrad ständig begleitet. Über Funk besteht Kontakt.
Für die Ausbildung der Klasse A sind 12 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert jeweils 45 Minuten.
Für die Klasse M sind keine Sonderfahrstunden vorgeschrieben.
Die Sonderfahrstunden für Motorrad-Führerschein
- 5 Fahrstunden Überland (Landstraßen)
- 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden Beleuchtungsfahrt
Die Fahrprüfung dauert bei der Klasse A + Ab 60 Minuten und Klasse A1 45 Minuten (Stadt und Landstraße) bei der Klasse M 30 Minuten (Stadt)
Eine Anzahl der normalen Ausbildungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Daher richtet sich die Gesamtzahl der Fahrstunden nach dem individuellen Können und den Vorkenntnissen.
Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A
Bei der Erweiterung reduzieren sich die Sonderfahrstunden auf:
- 3 Fahrstunden Überland (Landstraßen)
- 2 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde Beleuchtungsfahrt
Eine Anzahl der normalen Ausbildungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Daher richtet sich die Gesamtzahl der Fahrstunden nach dem individuellen Können und den Vorkenntnissen.
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Für Klasse A, A1, M und Mofa
Um für die Theorieprüfung zugelassen zu sein, müssen mindestens 16 Theoriestunden besucht werden. Die Lektionen bestehen aus 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden "klassenspezifischer" Lernstoff. Dies ist gesetzlich festgelegt und gilt für alle Fahrschulen.
Es kann jederzeit in den Unterricht eingestiegen werden. Ein anschaulicher Unterricht mit Video-3D-Animationen und Filmen, Illustrationen und Fotos machen das Lernen abwechslungsreich und leicht verständlich. Theorie und Praxis erfolgen begleitend.
Die Lehrmittel zum üben für zu Hause, sind während der Bürozeiten oder beim Unterricht erhältlich.
Theoretischer Unterricht:
In Lüchow und in unserer Wustrower Filiale
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Folgende Klassen bilden wir aus:
Klasse A (begrenzt)
- berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit und ohne Beiwagen.
- wird für zwei Jahre begrenzt mit max. 25 kW (34 PS).
- nach 2 Jahren wird der Führerschein A (begrenzt) automatisch für alle Maschinen auf A (unbegrenzt) angehoben.
- der Führerschein kann mit 18 Jahren erworben werden.
Klasse A (unbegrenzt)
- berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit und ohne Beiwagen.
- ohne Leistungsbegrenzung.
- kann mit 25 Jahren erworben werden.
Klasse A1
- berechtigt zum Fahren von Motorrädern bis 125 qcm (11 kW/15 PS).
- mitkann mit 16 Jahren erworben werden.
- mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung bis 80 km/h.
- die Geschwindigkeitsbegrenzung entfällt ab 18 Jahren.
- zwei Jahre Probezeit
Klasse M
- berechtigt zum Fahren von Motorrädern und Rollern.
- gilt für Kleinkrafträder bis 50 qcm.
- kann mit 16 Jahren erworben werden.
Mofa (Prüfbescheinigung)
- berechtigt zum Fahren von Fahrrädern mit Hilfsmotor.
- mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung bis 25 km/h.
- kann mit 15 Jahren erworben werden.
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Klassen A (begrenzt), A (unbegrenzt), A1, M und Mofa
Bei uns kann die Fahrberechtigung für Motorräder in unterschiedlichen Leistungsklassen, sowie für Roller und Mofas erworben werden.
Abhängig von der Fahrzeugklasse müssen verschiedene Nachweise erbracht werden. Über die Einteilung in Fahrzeugklassen, die theoretische Ausbildung und die Fahrausbildung informieren Sie sich bitte auf den folgenden Seiten.
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Mit dem Auto (B)
Für die Ausbildung der Klasse B sind 12 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert jeweils 45 Minuten.
Die Sonderfahrstunden für den PKW-Führerschein
- 5 Fahrstunden Überland (Landstraßen)
- 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden Beleuchtungsfahrt
Die Fahrprüfung dauert 45 Minuten (Stadt und Landstraße)
Eine Anzahl der normalen Ausbildungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Die Gesamtzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem individuellen Können und den Vorkenntnissen.
Mit dem Auto und Anhänger (BE)
Für die Ausbildung der Klasse BE sind folgende Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert ebenfalls 45 Minuten.
Die Sonderfahrstunden für BE:
- 3 Fahrstunden Überland (Landstraßen)
- 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde Beleuchtungsfahrt
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Für Klasse B und BE
Um für die Theorieprüfung zugelassen zu sein, müssen mindestens 14 Theoriestunden besucht werden. Die Lektionen bestehen aus
- 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff
- 2 Doppelstunden "klassenspezifischer" Lernstoff.
Dies ist gesetzlich festgelegt und gilt für alle Fahrschulen.
Für Klasse BE ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Es kann jederzeit in den Unterricht eingestiegen werden. Ein anschaulicher Unterricht mit Video-3D-Animationen und Filmen, Illustrationen und Fotos machen das Lernen abwechslungsreich und leicht verständlich. Theorie und Praxis erfolgen begleitend.
Die Lehrmittel zum üben für zu Hause, sind während der Bürozeiten oder beim Unterricht erhältlich.
Theoretischer Unterricht:
Wo & wann finden Sie hier
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Folgende Klassen bilden wir aus:
Klasse B
- berechtigt zum Fahren von PKW und Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t.
- maximal 8 Sitzplätze.
- Anhänger sind nur in begrenzter Gewichtsklasse erlaubt.
- 2 Jahre Probezeit.
- der Führerschein kann mit 18 Jahren erworben werden oder mit 17 Jahren im "begleiteten Fahren".
Klasse BE
- berechtigt zum Fahren von PKW und Kraftwagen wie Klasse B.
- die engbegrenzte Gewichtsklasse der Anhänger wird aufgehoben.
- maximal 8 Sitzplätze.
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
- kann mit 18 Jahren erworben werden.
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Welche Unterlagen werden benötigt? |
Um den Führerschein zu bekommen, müssen einige Formalitäten erledigt werden.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Passbild
- Personalausweis
- Sehtest
- Bescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort
Antrag auf Fahrerlaubnis
Den "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" erhalten Sie bei uns. Wir leiten diesen dann weiter an das Staßenverkehrsamt. Das Formular bekommen Sie bei der Anmeldung im Büro. Beim Ausfüllen des Antrages sind wir Ihnen gerne behilflich.
Passbild
- Ein Passbild, das nicht älter als zwei Jahre ist (35 x 45 mm)
- Passbilder können Sie übrigens bei uns machen.
Sehtest
- Der Sehtest kann ebenfalls bei uns gemacht werden.
- Der Test hat 2 Jahre Gültigkeit.
Bescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort.
- Erste Hilfe Kurse können Sie, welch Überraschung, auch bei uns machen :)
- Termine siehe 1. Hilfe Kurse (linke Seite)
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Klassen B, BE, L
Bei uns kann die Fahrberechtigung für PKW und Kraftwagen (mit und ohne Anhänger), sowie für landwirtschaftliche Fahrzeuge erworben werden.
Abhängig von der Fahrzeugklasse müssen verschiedene Nachweise erbracht werden. Über die Einteilung in Fahrzeugklassen, die theoretische Ausbildung und die Fahrausbildung informieren Sie sich bitte auf den folgenden Seiten.
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Der Weg zum Führerschein |
Was muss ich tun, um den Führerschein zu bekommen?
- Anmelden am besten bei uns :). Idealerweise zur Bürozeit oder besuchen Sie uns während unserer Bürozeiten.
- Behördengänge: Die erledigen wir für Sie. Der "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" wird für Sie beim Straßenverkehrsamt gestellt. Die Bearbeitungszeit der Behörde beträgt ca. 2-4 Wochen und beginnt wenn die Unterlagen vollständig sind. Für den Antrag sind übrigens folgende Unterlagen notwendig: Antrag mit Unterschriftfeld und Lichtbild, Personalausweis, Sehtest, sowie eine Bescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Die Ausbildung: Theoriestunden (mindestens 14/16 Doppelstunden, bei allen Fahrschulen gleich) und natürlich die Fahrstunden (mindestens 12 Sonderfahrstunden, bei allen Fahrschulen gleich)
- Die theoretische Prüfung und nach bestandener Prüfung dann endlich die heißersehnte Fahrprüfung.
- Sie erhalten Ihren Führerschein. Glückwunsch!
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