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Samstag, 11. Februar. 2012, Beginn 09:00 Uhr


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Die nächsten Ferienkurse

Ostern: 2012
Freitag 23.03., Beginn 17:00 Uhr
Anmeldung ab Januar 2012


Sommer: 2012
Kurs I:  Freitag 20.07 , Beginn 17:00 Uhr

Kurs II: Freitag 10.08 , Beginn 17:00 Uhr

Anmeldung ab März 2012

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Die Praxis

Mit dem Auto (B)

Für die Ausbildung der Klasse B sind 12 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert jeweils 45 Minuten.

Die Sonderfahrstunden für den PKW-Führerschein
  • 5 Fahrstunden Überland (Landstraßen)
  • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
  • 3 Fahrstunden Beleuchtungsfahrt
Die Fahrprüfung dauert 45 Minuten (Stadt und Landstraße)

Eine Anzahl der normalen Ausbildungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Die Gesamtzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem individuellen Können und den Vorkenntnissen.

Mit dem Auto und Anhänger (BE)

Für die Ausbildung der Klasse BE sind folgende Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert ebenfalls 45 Minuten.

Die Sonderfahrstunden für BE:
  • 3 Fahrstunden Überland (Landstraßen)
  • 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
  • 1 Fahrstunde Beleuchtungsfahrt
 
Theorieausbildung

Für Klasse B und BE

Um für die Theorieprüfung zugelassen zu sein, müssen mindestens 14 Theoriestunden besucht werden. Die Lektionen bestehen aus
  • 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff
  • 2 Doppelstunden "klassenspezifischer" Lernstoff.
Dies ist gesetzlich festgelegt und gilt für alle Fahrschulen.

Für Klasse BE ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Es kann jederzeit in den Unterricht eingestiegen werden. Ein anschaulicher Unterricht mit Video-3D-Animationen und Filmen, Illustrationen und Fotos machen das Lernen abwechslungsreich und leicht verständlich. Theorie und Praxis erfolgen begleitend.

Die Lehrmittel zum üben für zu Hause, sind während der Bürozeiten oder beim Unterricht erhältlich.

Theoretischer Unterricht:
Wo & wann finden Sie hier
 
Führerscheinklassen

Folgende Klassen bilden wir aus:

Klasse B
  • berechtigt zum Fahren von PKW und Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t.
  • maximal 8 Sitzplätze.
  • Anhänger sind nur in begrenzter Gewichtsklasse erlaubt.
  • 2 Jahre Probezeit.
  • der Führerschein kann mit 18 Jahren erworben werden oder mit 17 Jahren im "begleiteten Fahren".

Klasse BE
  • berechtigt zum Fahren von PKW und Kraftwagen wie Klasse B.
  • die engbegrenzte Gewichtsklasse der Anhänger wird aufgehoben.
  • maximal 8 Sitzplätze.
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
  • kann mit 18 Jahren erworben werden.